+++ ANTRAGSFRIST BEENDET +++ 

Ländliche Gebiete Indiens und Sri Lankas


Förderung von Initiativen zur

 


  • Berufsbildung 

 

  • Schaffung einer nachhaltigen Lebensgrundlage

 

Gefördert werden nur Projekte, wenn sie eindeutig auf Initiativen der lokalen Projektpartner/Begünstigten beruhen. 

Antragsteller können Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) mit Sitz in Deutschland sein, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Die von der Schöck-Familien-Stiftung geförderten Projekte sind der Gemeinnützigkeit verpflichtet.

Der Förderzeitraum beträgt bis zu 2 Jahre. Anschlussförderungen und längerfristige Partnerschaften sind grundsätzlich möglich.

Die Fördersumme beträgt maximal 25.000 € für den gesamten Förderzeitraum.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Bitte senden Sie  uns bis zum 21.10.2022 per E-Mail eine aussagekräftige Projektkurzdarstellung sowie Kosten- und Finanzierungsplan (formlos) an: 

ausschreibung@schoeck-familien-stiftung.de

Anträge die nach dem 21.10.2022 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Nach Ablauf der Antragsfrist teilen wir Ihnen mit, ob das Projekt in die engere Auswahl kommt.

Im positiven Fall senden wir Ihnen dann nachfolgend unsere Antragsunterlagen und stimmen das weiter Prozedere mit Ihnen ab.

Information und Beratung:

Schöck-Familien-Stiftung / Projektmanagement

Telefonische Anfragen Montag bis Freitag, 8.00 – 11.00 Uhr

Tel.: +49 (0)2858  8190730 – 0176 31006774

Anfragen per E-Mail an: ausschreibung@schoeck-familien-stiftung.de