+++ ANTRAGSFRIST BEENDET +++
Ländliche Gebiete Indiens und Sri Lankas
Förderung von Initiativen zur
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Berufsbildung
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Schaffung einer nachhaltigen Lebensgrundlage
Gefördert werden nur Projekte, wenn sie eindeutig auf Initiativen der lokalen Projektpartner/Begünstigten beruhen.
Antragsteller können Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) mit Sitz in Deutschland sein, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Die von der Schöck-Familien-Stiftung geförderten Projekte sind der Gemeinnützigkeit verpflichtet.
Der Förderzeitraum beträgt bis zu 2 Jahre. Anschlussförderungen und längerfristige Partnerschaften sind grundsätzlich möglich.
Die Fördersumme beträgt maximal 25.000 € für den gesamten Förderzeitraum.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Bitte senden Sie uns bis zum 21.10.2022 per E-Mail eine aussagekräftige Projektkurzdarstellung sowie Kosten- und Finanzierungsplan (formlos) an:
ausschreibung@schoeck-familien-stiftung.de
Anträge die nach dem 21.10.2022 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Nach Ablauf der Antragsfrist teilen wir Ihnen mit, ob das Projekt in die engere Auswahl kommt.
Im positiven Fall senden wir Ihnen dann nachfolgend unsere Antragsunterlagen und stimmen das weiter Prozedere mit Ihnen ab.
Information und Beratung:
Schöck-Familien-Stiftung / Projektmanagement
Telefonische Anfragen Montag bis Freitag, 8.00 – 11.00 Uhr
Tel.: +49 (0)2858 8190730 – 0176 31006774
Anfragen per E-Mail an: ausschreibung@schoeck-familien-stiftung.de