Förderanfragen
Anfragen können ganzjährig per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:
info(at)schoeck-familien-stiftung.de
Förderrichtlinien
Die Förderrichtlinien informieren über die Kriterien zur Beurteilung von Förderanträgen. Bitte senden Sie uns ausschließlich Projektanträge, deren Inhalt und Struktur mit den Förderrichtlinien übereinstimmen. Die nachfolgenden Kriterien sollen Ihnen bei der Bearbeitung der Anfrage helfen. Bitte prüfen Sie genau und fragen im Zweifelsfall gerne nach, ob Ihr Projekt Aussicht auf Förderung durch unsere Stiftung hat.
Ziele und Förderschwerpunkte
Die Schöck-Familien-Stiftung gemeinnützige GmbH (im Folgenden: SFS) wurde 2012 von Sabine Schöck und ihren Kindern gegründet und fördert seitdem Projekte im In- und Ausland. In Deutschland konzentriert sich die SFS auf Förderungen vorwiegend in Baden-Württemberg und im Ausland auf Förderungen vorwiegend in Indien, Sri Lanka, Nepal, Uganda und Kenia.
Es liegt der Familie am Herzen, benachteiligten Menschen durch individuell angepasste Unterstützung, gute Bildung und Ausbildung eine Chance auf ein erfolgreiches und verantwortungsvolles Leben zu ermöglichen.
Je nach regionalen Gegebenheiten und sozialem Umfeld geht es der SFS dabei unter anderem um das Erlernen von Basiswissen, Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Ausbildung zu einer Erwerbstätigkeit, Grundwissen über Rechte in einer Gesellschaft, Stärkung des Selbstwertgefühls, Schaffung einer Lebensgrundlage, Natur- und Umweltschutz, medizinische Versorgung, sowie die Aufrechterhaltung kultureller Werte.
Fördervoraussetzungen
Antragsteller können Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) mit Sitz in Deutschland sein, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Kommunen, Bildungseinrichtungen und Kirchengemeinden.
In Ausnahmefällen werden auch EU-Organisationen gefördert.
Fördervereinbarungen mit Organisationen außerhalb Europas werden aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes nicht geschlossen.
Die von der SFS geförderten Projekte sind der Gemeinnützigkeit verpflichtet.
Für Projektförderungen im Ausland gilt:
Eine Kooperation mit einer lokalen Partnerorganisation ist Voraussetzung für eine Projektförderung. Die antragstellende Organisation sollte in erster Linie für die Administration und Koordination in Deutschland zuständig sein, wobei die lokale Partnerorganisation das Vorhaben größtenteils umsetzt.
Die antragstellende Organisation arbeitet nur mit Partnerorganisationen zusammen, die ihr hinreichend bekannt sind und das Vorhaben fachkundig planen, qualifiziert durchführen, überwachen und abrechnen können.
Weitere Voraussetzungen
• nachhaltige partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der antragstellenden und lokalen implementierenden Organisation,
• finanzielle Eigenbeteiligung sowie Eigeninitiative der Antragsteller, lokalen Partnerorganisation/-en und Begünstigten,
• zielgruppengerechte Projektrealisierung sowie Beteiligung der Zielgruppe/-n an der Planung und Durchführung,
• transparente inhaltliche und finanzielle Planung der Projekte,
• effizienter Einsatz von Mitteln,
• Vorbildfunktion der Projekte und ihre Multiplizierbarkeit,
• auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegte Projekte,
• höchstmögliche Beteiligung der Behörden,
• Berücksichtigung kultureller sowie traditioneller Gegebenheiten und Produktionsweisen, höchstmöglichste Verwendung lokaler Sachmittel,
• Durchführung der Maßnahmen in einheimischen Einrichtungen und Organisationsstrukturen.
• Im Falle von Projekten im Bereich Landwirtschaft legt die SFS Wert auf Umwelt- und Naturverträglichkeit.
• Die Projektziele und -maßnahmen müssen realistisch und nachvollziehbar definiert werden. Die Projektziele müssen mit den im Projektantrag genannten Maßnahmen erreicht werden können. Andernfalls muss die SFS zeitnah schriftlich über Planungsänderungen und deren Gründe informiert werden.
Wir begrüßen insbesondere Anträge von kleineren Initiativen, die durch das persönliche Engagement der Projektverantwortlichen ins Leben gerufen wurden.
Antragsverfahren
Bitte senden Sie uns zunächst eine aussagekräftige Kurzdarstellung des Projektes sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Bitte gehen Sie in der Darstellung auf folgende Punkte in beliebiger Reihenfolge ein:
– Vorstellung der antragstellenden Organisation
– Vorstellung der lokalen Partnerorganisation
– Entstehung des Kontaktes zur Partnerorganisation und bisherige Zusammenarbeit
– Entstehung des Konzeptes / der Initiative
– Geographische und klimatische Lage
– Situationsanalyse
– Beschreibung der Begünstigten/Zielgruppe
– Projektziele
– Welche konkreten Maßnahmen sollen zur Erreichung der Projektziele führen?
– Zeitplan
– Beurteilung der längerfristigen Lebensfähigkeit – Nachhaltigkeit
– Schwierigkeiten und Risiken
– Welche Kooperation besteht mit dem Staat/staatlichen Institutionen?
– Vorbildfunktion des Projekts und Multiplizierbarkeit
– Gibt es in der Umgebung vergleichbare Initiativen?
– Sonstige relevante Angaben
Fördersumme
Eine Förderung entspricht einer Fehlbedarfsfinanzierung, mit den Fördermitteln soll demnach eine Finanzierungslücke zwischen den geplanten Ausgaben und den Eigen- und ggf. Drittmitteln geschlossen werden.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beträgt maximal 2 Jahre.
Anschlussförderungen und längerfristige Partnerschaften jedoch sind grundsätzlich möglich.
Ausschluss der Förderung und nicht förderfähige Kosten
Nicht gefördert werden
• Projekte deren Inhalt außerhalb der thematischen und geographischen Schwerpunkte liegt,
• Projekte, die politische oder religiöse Ziele verfolgen,
• Anträge zur ausschließlichen Finanzierung von Verwaltungskosten,
• Anträge von Privatpersonen, die – gleich aus welchem Grund – in Not geraten sind,
• Anträge für Projekte/Programme, deren Förderung dazu führen würden, dass sich die öffentliche Hand, die diese Projekte zuvor finanziert hat, zurückzieht,
• Anträge auf Darlehen, Bürgschaften, Tauschgeschäfte.
Nicht gefördert werden zudem Verwaltungs-, Werbe- und Reiseausgaben der antragstellenden Organisation. Bitte weisen Sie diese Kosten dennoch im Kosten- und Finanzierungsplan aus.
Sofern im Falle eines Projektes im Ausland Personal von der deutschen Trägerorganisation entsandt werden soll, ist zu begründen, warum dies für die Durchführung des Projekts erforderlich ist.
Prinzipien der Förderentscheidung
Die SFS behält sich als unabhängige gGmbH vor, im eigenen und freien Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel über die eingegangenen Förderanträge zu entscheiden. Die Förderentscheidung wird vom Beirat der SFS getroffen. Die SFS behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanträgen jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu verändern. Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen allein der Transparenz der Tätigkeit. Hieraus lassen sich keine Ansprüche – gleich welcher Art – gegen die SFS herleiten.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendung.
Förderung: Vereinbarung und Auszahlung
Im Falle einer positiven Förderentscheidung wird eine Fördervereinbarung zwischen der SFS und der antragstellenden Organisation abgeschlossen. Die Fördersumme in der in der Fördervereinbarung festgelegten Höhe wird nach dem in der Fördervereinbarung vereinbarten Auszahlungsplan ausgezahlt, sobald die Fördervereinbarung von beiden Seiten genehmigt und unterschrieben ist.
Die Gesamtfinanzierung muss vor Projektbeginn gewährleistet sein, damit die Durchführung als gesichert angesehen werden kann. Der Nachweis über die tatsächliche Bewilligung von Drittmitteln sowie des Eigenanteils muss spätestens bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der bewilligten Fördermittel erbracht werden.
Bitte beachten Sie: Die von Ihnen eingereichten Angaben zur Projektdarstellung, zum Förderantrag mit Kosten-, Finanzierungs- und Auszahlungsplan sind verbindlich und dienen im Falle einer positiven Förderentscheidung als Grundlage für die Fördervereinbarung.
Nachweis der Mittelverwendung
Ein Verwendungsnachweis ist während und nach Ende des Förderzeitraumes bei der SFS einzureichen. Die einzureichenden Verwendungsnachweise sowie der Zeitpunkt, zu dem diese einzureichen sind, werden im Falle einer Förderung in einer Fördervereinbarung geregelt.
Die SFS ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen und die Verwendung der Fördermittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.