Ausschreibung beendet!

Für Förderanträge von Projekten innerhalb der allgemeinen Förderlinie siehe: https://schoeck-familien-stiftung.de/foerderanfragen/

Errichtung und Betrieb von Mutter-Kind-Heimen
in Indien, Nepal, Sri Lanka, Uganda 

Wir begrüßen langfristige Konzepte zur ganzheitlichen und nachhaltigen Unterstützung von Mädchen und Frauen mit ihren Kindern, die sich in einer schwierigen Situation befinden (z.B. durch soziale Benachteiligung oder häusliche Gewalt).

Die Heime könnten eine niedrigschwellige erste Anlaufstelle sein, abgesehen von Rechtsberatung und medizinischer Versorgung ebenso temporäre wie auch längerfristige Plätze für sie und ihre Kinder zur Verfügung stellen und auch Bildungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten umfassen.

Nach Projektende sollte eine möglichst gute Integration in die lokalen Strukturen erfolgen.

Berechtigt zur Antragstellung:

Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) mit Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Kommunen, Kirchengemeinden und Bildungseinrichtungen.

Eine Kooperation mit einer lokalen, auditierten Partnerorganisation im Zielland ist Voraussetzung für eine Projektförderung.

Maximale Projektlaufzeit:

Gesamtzeitraum bis 5 Jahre, Förderzusagen erfolgen für jeweils maximal 2 Jahre. 

Antragsverfahren
  • Einreichung Projektkurzdarstellung bis zum 05.04.2024
  • Mitteilung über das Ergebnis der Vorprüfung sowie ggf. Übersendung der Antragsunterlagen bis zum 19.04.2024
  • Einreichung der ausgefüllten Antragsunterlagen bis zum 10.05.2024
  • Mitteilung über den Beiratsbeschluss bis zum 07.06.2024

Bitte folgen Sie unseren Förderrichtlinien für diese Ausschreibung!

Information und Beratung:
Schöck-Familien-Stiftung / Projektmanagement
Telefonische Anfragen Montag bis Freitag, 8.00-12.00 Uhr:
Tel. +49 (0)2858 8190730 und 0176 31006774
E-Mail: ausschreibung[at]schoeck-familien-stiftung[punkt]de